Durch die Entrichtung der Ausstellgebühr, akzeptiert der Mieter sämtliche Auflagen der nachstehend angeführten Vereinbarung.

 

Die Mietfläche darf Sonn – u. Feiertags ausschließlich im angegebenen Zeitraum von Privatpersonen und nur zum Verkauf von gebrauchten Waren verwendet werden.

Während der Woche (Montag – Samstag) darf Neuware nur mit den entsprechenden Bewilligungen/Gewerbescheinen verkauft werden.

 

Vom Verkauf ausgeschlossen sind: Waffen, Messer, Pornographische Artikel, Raubkopien, Fälschungen jeder Art, feuergefährliche Waren, Explosivstoffe, personengefährdende Waren, lebende Tiere, gewässergefährdende Waren (z.B. Batterien, Farben, Öle, Chemikalien etc.), Nahrungs- u. Genussmittel, Getränke, Zigaretten, Kriegsspielzeug, Waffen, Nazi-u. Kriegsgut, militär. Kampfausrüstungen, Hakenkreuze, Reben u. Mohnstroh u. Bettfedern. Jedes Glückspiel ist untersagt.

Der Verkauf von Waren hat ausschließl. auf Tischen (ähnliches) innerhalb des Standplatzes zu erfolgen.

Dem Mieter stehen mobile WC-Anlagen am Gelände zur Benützung zu Verfügung. Diese sind von Verschmutzung frei zu halten.

Eine Untervermietung durch den Mieter ist nicht gestattet. Durch den Vermieter dürfen eventuell Ersatzflächen zugeteilt werden.

Es ist darauf zu achten, daß es zu keinerlei Belästigung (Lärm etc.) von Anrainern, Besuchern oder anderen Mietern kommt.

Am Gelände gilt die StVo. Jede Haftung für Schäden an Waren, Kraftfahrzeugen und Personen seitens des Vermieters wird ausgeschlossen. Der Mieter hat für alle Schäden die im Rahmen des Mietverhältnisses entstanden sind, zu haften.

Der Motorlärm ist auf das notwendigste Minimum zu beschränken.

Den Anweisungen des Ordnerpersonals ist Folge zu leisten.

Die Rückerstattung des Mietentgeltes ist ausgeschlossen.

Bei Missachtung einer oder mehrerer Vertragsbedingungen kann der Mieter vom Platz verwiesen werden.

Ein ausgesprochenes „Platzverbot“ von Seiten des Betreibers ist zu akzeptieren (im Fall einer Nichtakzeptanz kommt es zu einer Zivilrechtlichen Klage).

Etwaig entstandene Kosten werden weiterverrechnet.

Hunde an die Leine + Sackerl fürs Gackerl.

Eltern haften für Ihre Kinder.

Das gesamte Gelände ist von Verschmutzung frei zu halten. Keinerlei Waren oder Mist dürfen zurückgelassen werden! Der jeweilige Mieter haftet für die Einhaltung. Bei Zurücklassen von o.g. Eigentum hat der Vermieter das Recht die zurückgelassenen Waren auf Kosten des Standmieters räumen zu lassen!!!

Das Auf-bzw. Ausstellen von mitgebrachten Waren und Gegenständen erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Veranstalter haftet nicht für die Waren/Tische/Autos der Aussteller.

Der Aussteller(Mieter) sichert zu, alle gewerberechtlichen/öffentlichen Auflagen zu erfüllen.

Der Aussteller ist verpflichtet eine entsprechende Haftpflichtversicherung für Personen – u. Sachschäden inne zu haben.

 

ES HERRSCHT

ABSOLUTES RAUCHVERBOT

 

(Stand 20.9.2017)